Nicht nur die Gestaltung des individuellen Arbeitsplatzes (Link: Ergonomie) hat Einfluss darauf, wie gut Menschen mit körperlichen Einschränkungen ihre Arbeit bewältigen können. Auch Änderungen im direkten Arbeitsumfeld oder am Gebäude können hilfreich sein - manchmal sind sie sogar notwendig, um die Arbeitsfähigkeit und den Arbeitsplatz zu erhalten.
Hürden abbauen
Je nach Art der rheumatischen Erkrankung und den damit verbundenen körperlichen Einschränkungen reichen bereits kleine Veränderungen aus, um das Arbeitsumfeld krankheitsgerecht umzugestalten. So kann es etwa hilfreich sein, Betroffenen einen festen Parkplatz nahe dem Eingang zu reservieren und so Wege zu verkürzen. In vielen Betrieben dürfte es zudem mit überschaubarem Aufwand möglich sein, erkrankten Arbeitnehmern ein barrierefreies Büro im Erdgeschoss zuzuweisen. Schwellen oder kleine Treppen können oft mit einer einfachen Rampe überbrückt werden.
Automatische Türen helfen allen
Herkömmliche Türen, die per Klinke geöffnet werden müssen, werden für Menschen mit Behinderung oft zur lästigen Barriere – erst recht, wenn sie gegen die Lauf- oder bei Rollstuhlfahrern gegen die Fahrtrichtung geöffnet werden müssen. Ähnliche Erfahrungen machen alle, die versuchen, die Tür mit einem Arm voll Aktenordner unfallfrei zu passieren. Von automatischen Türen, die über einen Bewegungsmelder oder über einen Schalter aktiviert werden, profitieren daher nicht nur behinderte Arbeitnehmer.
Auch Umbauten können gefördert werden
Manchmal sind auch umfangreichere bauliche Anpassungen notwendig, um ein behindertengerechtes Arbeiten zu ermöglichen. Dazu zählen etwa größere Rampen, Treppenlifte oder barrierefreie Sanitäranlagen. Ebenso wie individuelle Hilfsmittel oder Maschinen können auch bauliche Maßnahmen zur Anpassung des Arbeitsplatzes unter bestimmten Bedingungen bezuschusst werden. Informationen über Zuschüsse und Fördermöglichkeiten bieten unter anderem die Bundesagentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-menschen-mit-behinderungen) und die örtlichen Integrationsämter (https://www.integrationsaemter.de/Leistungen/498c214/index.html) an. In größeren Betrieben sollte die erste Anlaufstelle immer die gewählte Schwerbehindertenvertretung sein, die in der Regel über weitere Antragsmöglichkeiten – wie etwa länderspezifische Förderprogramme – informiert ist.