Entzündliches Rheuma und Arbeitsfähigkeit

In Deutschland sind etwa 1,5 Millionen1 Menschen von entzündlich-rheumatischen Erkrankungen betroffen. Ein Großteil von ihnen ist bei der Diagnosestellung im erwerbsfähigen Alter: 15 Prozent der Patienten mit rheumatoider Arthritis sind bei der Diagnose jünger als 40 Jahre. Und wer an Morbus Bechterew erkrankt, ist oft erst Mitte 20.1 Wird nicht mit gezielten Maßnahmen gegengesteuert, können die Erkrankungssymptome und die zunehmenden Einschränkungen den Berufsalltag beeinträchtigen und schließlich zu Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung führen. Dies ist jedoch heute weitgehend vermeidbar. Bei frühzeitiger Diagnose, adäquater Behandlung und bedarfsgerechter Unterstützung im Arbeitsumfeld kann die Arbeitsfähigkeit bei den meisten Menschen mit Rheuma langfristig erhalten werden.
 

Erhalt der Arbeitsfähigkeit von hoher Relevanz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Weiter berufstätig sein zu können, bedeutet für chronisch Erkrankte nicht nur den Erhalt der Selbständigkeit und der finanziellen Unabhängigkeit. Die Arbeit ist für sie auch ein wichtiger Lebensinhalt, der Selbstbewusstsein gibt und soziale Kontakte vermittelt. Gleichzeitig bietet die Arbeit die Möglichkeit der Ablenkung von der Erkrankung und trägt so häufig auch zu einer besseren Krankheitsbewältigung bei.

Der Erhalt der Arbeitsfähigkeit von Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Rheuma ist aber nicht nur für die Patienten selbst, sondern auch für die Arbeitgeber von hoher Relevanz. Denn aufgrund des demografischen Wandels wird die Erwerbsbevölkerung in Deutschland von heute 50 Millionen auf 42 Millionen im Jahr 2030 abnehmen.2 Bereits heute haben fast 40 Prozent aller Deutschen eine chronische Erkrankung.3 Mit jedem qualifizierten Mitarbeiter, der aufgrund einer chronischen Erkrankung den Beruf aufgibt, geht dem beschäftigenden Unternehmen weiteres wertvolles Know-how verloren, das in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels dringend gebraucht wird. Gelingt es hingegen, die Arbeitsfähigkeit von chronisch Erkrankten mit gezielten Maßnahmen zu erhalten, trägt dies zur Zukunftssicherung und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft bei.

Entsprechende Maßnahmen können sich für das Unternehmen auch profitsteigernd auswirken. Untersuchungen zeigen, dass die Volkswirtschaft Deutschlands allein im Jahr 2012 bis zu 20 Milliarden zusätzlich hätte erwirtschaften können, wenn chronisch kranke Arbeitnehmer bei der Bewältigung und Behandlung ihrer Erkrankung – auch im beruflichen Umfeld – besser unterstützt würden.4 Darüber hinaus ist belegt, dass durch effizientes Gesundheitsmanagement am Arbeitsplatz zwischen 30 und 40% aller krankheitsbedingten Abwesenheitstage vermieden werden könnten.5
 

Aufgaben der unterschiedlichen Akteure

Zwar belegen aktuelle Daten, dass Menschen mit Rheuma heute häufiger und länger berufstätig sind als noch vor zehn Jahren6. Die Arbeitsfähigkeit bei Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Rheuma zu erhalten und die berufliche Situation dieser Menschen weiter zu verbessern, bleibt aber ein wichtiges Ziel für den Einzelnen und die gesamte Gesellschaft. Damit dies gelingt, müssen die einzelnen Akteure – im Wesentlichen sind dies Hausärzte und Rheumatologen, Betriebsärzte, Arbeitgeber, Integrationsämter, Leistungsträger der Versicherungen, die Agentur für Arbeit und die Patienten selbst – dieses Ziel im Blick behalten und dabei gut vernetzt miteinander kooperieren.

Behandelnde Ärzte
Durch eine frühzeitige Diagnose der rheumatischen Erkrankung und eine adäquate Therapie schaffen die behandelnden Ärzte die Grundlage dafür, dass Patienten weiterhin berufstätig sein können. Arbeitsfähigkeit könnte daher als individuelles Therapieziel mit in Betracht gezogen werden.

Betriebsärzte
Aufgabe von Betriebsärzten ist es, Patienten bei erkrankungsbedingten Problemen am Arbeitsplatz zu unterstützen und gemeinsam mit ihnen Lösungsmöglichkeiten zu identifizieren. Der Betriebsarzt hat eine wichtige vermittelnde und beratende Funktion zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betrieb. Er kann konkrete Vorschläge zur ergonomischen Anpassung des Arbeitsplatzes, zu veränderten Arbeitszeitmodellen und Um- und Weiterbildungsmaßnahmen erarbeiten.

Arbeitgeber
Der Arbeitgeber hat die gesetzliche Pflicht, innerhalb von sechs Wochen nach Beginn einer Arbeitsunfähigkeit über berufliche Eingliederungsmaßnahmen zu informieren. Ziel in der beruflichen Praxis sollte es sein, sich nicht auf die Defizite eines chronisch kranken Beschäftigten zu konzentrieren, sondern seine vorhandenen Fähigkeiten zu erkennen und zu nutzen.4

Integrationsämter
Das Integrationsamt berät und unterstützt schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber bei allen Fragen, die mit der Schwerbehinderung und dem Arbeitsleben in Zusammenhang stehen. Die ebenfalls angebotene psychosoziale Betreuung über die Integrationsfachdienste der Integrationsämter dient dazu, schwerwiegende Konflikte des Arbeitnehmers mit Kollegen, Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber zu lösen. Der Arbeitnehmer erhält hier außerdem finanzielle Leistungen für technische Hilfsmittel, z. B. zur ergonomischen Ausstattung eines Arbeitsplatzes oder für eine benötigte Arbeitsassistenz. Der Arbeitgeber bekommt ebenfalls finanzielle Unterstützung zur behindertengerechten Einrichtung und Gestaltung des Arbeitsplatzes sowie Zuschüsse für das Gehalt des Arbeitnehmers und vieles mehr.

Renten- und Krankenversicherungen
Die Renten- und Krankenversicherungen finanzieren Reha-Maßnahmen zur generellen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Die gesetzliche Rentenversicherung ist in der Regel zuständig, wenn durch eine gesundheitliche Rehabilitation Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit vermieden werden können (z. B. zur Vermeidung einer Frühverrentung). Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert solche Leistungen, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen oder zu mindern.

Agentur für Arbeit
In den Agenturen für Arbeit beraten speziell qualifizierte Kräfte in den Reha-Teams Menschen mit Behinderungen über die Möglichkeiten ihrer Teilhabe am Arbeitsleben und legen gemeinsam mit ihnen die erforderlichen Maßnahmen fest. Die Agentur für Arbeit kann Rehabilitationsträger sein, wenn es um die Förderung der beruflichen Rehabilitation geht. Dann trägt die Agentur die Kosten für Leistungen wie z.B. Berufsvorbereitung, Ausbildung und Überbrückungsgeld.
 

Informationsdefizite beseitigen

Obwohl umfangreiche Hilfsangebote bestehen, werden sie nicht von allen Berechtigten in Anspruch genommen. Oft ist ein Mangel an Information die Ursache. Die Deutsche Rheuma-Liga fordert daher in ihrem aktuellen Aktionsplan7, dass die Integrationsämter und die Leistungsträger der beruflichen Rehabilitation Arbeitgeber stärker als bisher über Fördermöglichkeiten informieren sollten. Außerdem sollten die Wartezeiten für Beratungstermine bei den Zuständigen so gering wie möglich gehalten werden. 

Verbesserungsbedarf gibt es auch an den Schnittstellen zwischen Hausarzt, Rheumatologe und Betriebsarzt. Hausärzte und Rheumatologen sollten über die Arbeitssituation der Patienten informiert sein, Betriebsärzte wiederum sollten Kenntnis über die Therapiefortschritte der Arbeitnehmer haben, um ihre Situation besser einschätzen zu können. Idealerweise kooperieren die Ärzte bei der Planung und Umsetzung beruflicher Maßnahmen für Arbeitnehmer. Die Koordination des Informationsflusses liegt jedoch bisher noch meist in der Hand der Patienten, was für diese eine Herausforderung sein kann.

Quellen:

  • 1. www.dgrh.de
  • 2. Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Demografischer Wandel in Deutschland, Heft 1, 2011
  • 3. Studie „Gesundheit in Deutschland aktuell  2010“, Kapitel 6.2: Chronisches Kranksein, Robert-Koch-Institut 2012
  • 4. Dr. Katharina Höß/Dr. Natalie Pomorin/Antonius Reifferscheid/Prof. Dr. Jürgen Wasem/Alfred Krupp von Bohlen und Halbach (2013): Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, S. 7
  • 5. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 2006: More health can mean higher profits. The economic efficienca of health and safety at work. S. 15
  • 6. Mau W. et al: „Trends der Erwerbstätigkeit von Rheumakranken“, Z Rheumatol 2014, 73:11-19
  • 7. www.rheuma-liga.de/aktionsplan