Präambel
Chronische Erkrankungen stellen Betroffene, deren Angehörige und andere Beteiligte vor vielfältige Herausforderungen. Ein wichtiges Beispiel hierfür ist die Integration in den beruflichen Alltag. Studien zeigen, dass für Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Rheuma eine geregelte Arbeit und die dadurch gewonnene Stabilität und Sicherheit wesentlich zur Lebensqualität beitragen. Geregelte Arbeit stärkt das Selbstbewusstsein und das Gefühl, selbstverständlicher und wichtiger Teil des gesellschaftlichen Lebens zu sein. Geregelte und bezahlte Arbeit ist meist auch die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Ein offener und wertschätzender Umgang mit chronischen Erkrankungen und Erkrankten im Berufsalltag ist deshalb erstrebenswert. Frühzeitig an die veränderten physischen und psychischen Bedürfnisse angepasste Arbeitsumgebungen unterstützen Motivation und Leistungskraft der Betroffenen. Davon profitieren Berufstätige ebenso wie Arbeitgeber.
Ziel des RheumaPreises
Die Initiative RheumaPreis soll die Menschen mit entzündlichem Rheuma in Deutschland, ihre Arbeitgeber, Vorgesetzten und Kollegen zu mehr Offenheit im Umgang mit der Erkrankung ermutigen und über Rheuma am Arbeitsplatz aufklären. Arbeitgeber sollen die Chancen erkennen, die in der Beschäftigung von Menschen mit Rheuma liegen und auch darin, diese einzustellen und ihre Fähigkeiten optimal einzusetzen und zu fördern.
Mit dem RheumaPreis ausgezeichnet werden herausragende Beispiele für den Umgang mit chronisch-rheumatischen Krankheiten im Berufsalltag, die Anregungen zur Veränderung bestehender Situationen und zu großer Offenheit geben und die zeigen, wie gemeinsames Engagement von Arbeitgeber und Arbeitnehmer* Zufriedenheit, Leistungsfähigkeit und Selbständigkeit am Arbeitsplatz erhalten können. Ein entsprechend gestalteter Arbeitsplatz ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger Bestandteil, bedeutender ist letztlich eine wertschätzende Kommunikation.
Hintergrund
Derzeit geben rund fünf Prozent der Berufstätigen mit rheumatoider Arthritis in den ersten beiden Jahren ihrer Erkrankung und rund zehn Prozent in den ersten fünf Jahren ihren Arbeitsplatz auf.1 Rheumatiker, die weiter arbeiten können, leiden häufig unter den nicht angepassten Bedingungen. Damit zeigt sich: Es besteht massiver Handlungsbedarf – bei Arbeitnehmern und auch bei Arbeitgebern!
Die Auszeichnung
Die Initiatoren der Auszeichnung waren AbbVie Deutschland, die Arbeitsgemeinschaft Regionaler Kooperativer Rheumazentren in der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie e.V., die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen, die Initiative Neue Qualität der Arbeit, die Rheuma-Liga Hessen, die Patientenvertreterin Kerstin Bleuel und der Verband deutscher Betriebs- und Werksärzte. Als weitere Partner sind 2010 der Berufsverband Deutscher Rheumatologen (BDRh) und der Deutsche Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V. hinzugekommen. Seit 2011 verstärken die Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew (DVMB) e.V., die Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V., die Deutsche Kinderrheuma-Stiftung und die Lupus Erythematodes Selbsthilfegemeinschaft e.V. die Initiative RheumaPreis als neue Partner. Im Jahr 2018 ist der Fachverband Rheumatologische Fachassistenz e.V beigetreten. Im Jahr 2020 ist die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e.V. (DGRh) beigetreten. Die Pharmafirmen Lilly Deutschland GmbH, Novartis Pharma GmbH (fördernder Partner bis 2020), Galapagos Biopharma Deutschland GmbH (Partner in 2021), Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG und Pfizer Pharma GmbH kamen als weitere fördernde Partner hinzu. Seit dem Jahr 2020 sind die Partner der Initiative RheumaPreis als Arbeitsgemeinschaft der Rheumatologischen Fortbildungsakademie organisiert. Je ein Mitglied/Vertreter der Partner vertritt diesen in der Arbeitsgruppe. Die Arbeitsgruppe arbeitet im Einvernehmen mit der Geschäftsführung der Rheumaakademie und berät diese fachlich. Der „RheumaPreis“ ist seit 2020 eine Veranstaltung der Rheumatologischen Fortbildungsakademie, die Marke ist gesetzlich geschützt.
Die Partner und die Rheumaakademie freuen sich über weitere Partner, Förderer und Unterstützer, die sich in die Initiative einbringen möchten. Die Auszeichnung dient dazu, herausragende beispielhafte Integration von Menschen mit Rheuma in das Arbeitsleben öffentlich zu machen. Dabei werden sowohl Menschen mit Rheuma als auch Arbeitgeber und Förderer am Arbeitsplatz ausgezeichnet. Prämiert werden Projekte und Konzepte, die partnerschaftliche Lösungen im Sinne aller Beteiligten schaffen. Diese Beispiele macht die Initiative RheumaPreis einer größeren Öffentlichkeit bekannt, um anderen Menschen mit Rheuma und ihren Arbeitgebern Mut zu machen und ihnen Anregungen zu geben, damit auch diese Betroffenen ihre aktive Teilnahme im Beruf und auch im Alltag bestmöglich erhalten. Oft sind schon kleine Veränderungen von großem Wert. Wichtig ist es, frühzeitig zu agieren. Dieses Bewusstsein soll geschaffen werden. Praktische Orientierungshilfen zeigen beispielhaft, wie geholfen werden kann und welche Veränderungen hilfreich sind. Das stärkt das Verständnis und fördert die Unterstützung der Mitarbeiter und Kollegen mit Rheuma.
Unternehmen erkennen, welchen wirtschaftlichen Nutzen sie davon haben und welchen positiven Einfluss die Aktivitäten und Maßnahmen auf das Betriebsklima haben, wenn sie qualifizierte Mitarbeiter mit Rheuma im Unternehmen fördern und halten.
Der RheumaPreis
Der RheumaPreis wird jährlich ausgeschrieben. Bis zu drei Preise für partnerschaftliche Lösungen für Rheuma am Arbeitsplatz werden verliehen. Dafür können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen bewerben. Der Jury ist es vorbehalten, die Auszeichnung parallel an mehrere Bewerber zu vergeben, um damit der Vielfalt der rheumatischen Krankheitsbilder und Lösungsansätze gerecht zu werden. Diese Entscheidung wird auf Basis der fachlichen Expertenmeinungen der Jury getroffen. Die Prämierten werden mit dem RheumaPreis ausgezeichnet und die Arbeitnehmer erhalten ein Preisgeld in Höhe von 3.000 EUR pro Gewinner (Einzelpersonen oder Teams / Arbeitgeber). Arbeitgeber erhalten ein Signet, das sie über einen Zeitraum von drei Jahren auf ihren Firmenunterlagen präsentieren dürfen sowie eine Urkunde.
Teilnahme
An der Ausschreibung teilnehmen können alle Menschen in Deutschland, die an entzündlich-rheumatischen Erkrankungen leiden und im Berufsleben oder in der beruflichen Ausbildung stehen. Dabei können sich einzelne Personen bewerben oder Teams aus Menschen mit Rheuma und ihren unterstützenden Partnern am Arbeitsplatz. Die Bewerbung von Selbständigen ist willkommen, wenn die Erkrankung ein auslösender Faktor für den Weg in die Selbständigkeit war. Wir laden Arbeitgeber ein, sich direkt um den RheumaPreis zu bewerben, wenn ihr Engagement oder ihr Konzept dafür sorgt, Menschen mit Rheuma auf besondere Weise ins Berufsleben zu integrieren. Dies kann auch auf Antrag eines Arbeitnehmers für seinen Arbeitgeber erfolgen.
Für die Teilnahme ist eine Bewerbung erforderlich, aus der die Ausgangssituation sowie die erreichte Verbesserung bzw. Leistung hervorgeht. Dies können auch scheinbar „kleine“ Verbesserungen wie zum Beispiel das Anbringen eines speziellen Griffs an einem Werkzeug sein. Wichtig ist vor allem, die Ideen und Maßnahmen darzustellen, die dazu beigetragen haben. Die beteiligten Personen sollen kurz vorgestellt werden. Dafür sind die Bewerber um Angaben zu folgenden Punkten gebeten:
- Daten zu(r) Person(en), berufliche Aufgaben, Position(en) und Arbeitsbereich(e)
- Erkrankungsbeginn, Symptomatik, Art der Einschränkungen, ggf. Grad der Behinderung, Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit
- kurze Darstellung der Maßnahmen und des Erreichten
- Art und Größe des Unternehmens
- Den Bewerbern wird eine vertrauliche Behandlung ihrer Daten und Informationen zugesichert. Die Rheumaakademie nimmt bei Bedarf Kontakt mit den Bewerbern auf. Für den Fall einer Prämierung bittet das Organisationsbüro die Bewerber, die nominiert werden, ihre Zustimmung zu einer Veröffentlichung ihrer Fallgeschichte zu erteilen, z. B. im Rahmen der Pressearbeit. Denn nur so kann der RheumaPreis seine gewünschte Wirkung in der Öffentlichkeit erzielen. Deshalb ist diese Zustimmung Voraussetzung für die Prämierung.
Falls erforderlich, werden vom Bewerber in einem nächsten Schritt weitere Informationen und Unterlagen erbeten, z. B. falls vorhanden Bildmaterial zum Thema oder detaillierte Angaben, welche die Leistung veranschaulichen. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Die Preisverleihung findet jährlich statt. Bewerbungen sind über die Homepage www.rheumapreis.de mit einem Bewerbungsbogen innerhalb der Bewerbungsfrist einzureichen. Den jährlichen Zeitplan können Interessierte ebenfalls der Internetseite entnehmen.
Bewertungsverfahren
Die Jury setzt sich aus Medizinern, Rheumatologischen Fachassistent*innen, Experten für die berufliche Integration Erkrankter, Patientenvertreter*innen und Therapeuten zusammen. Sie prüft und bewertet die eingehenden Bewerbungen anhand definierter Kriterien. Jeweils ein Repräsentant der Partner-Organisationen darf als Juror im Rahmen der Jurysitzung über die Auswahl der Preisträger entscheiden. Jedes Jurymitglied hat eine Stimme für die von ihm favorisierte Bewerbung. Förderer und Unterstützer sind davon ausgenommen. Die Bewerbung, welche die meisten Stimmen von Jury-Mitgliedern erhält, entscheidet die Auszeichnung für sich. Bei gleicher Stimmzahl wird bei einer weiteren Abstimmung über die Preisvergabe entschieden. Die Jury behält sich vor, mehrere Preisträger mit jeweils 3.000 Euro pro Person oder Team / Arbeitgeber auszuzeichnen.
Die Jury setzt sich aus jeweils einem Repräsentanten folgender Partner-Organisationen zusammen:
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Berufsverband Deutscher Rheumatologen (BDRh)
-
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
-
Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immunologie e.V. (DGRh)
-
Deutsche Kinderrheuma-Stiftung
-
Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.
-
Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew (DVMB) e.V.
-
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V.
-
Fachverband Rheumatologische Fachassistenz e.V.
-
Lupus Erythematodes Selbsthilfegemeinschaft e.V.
-
Verband deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW), Berufsverband deutscher Arbeitsmediziner
Im Einzelnen orientiert sich die Jury an den folgenden Bewertungskriterien:
-
Verbesserung, die erreicht wurde / erreichtes Ziel (Vollbeschäftigung, Teilzeit, Umschulung), ggf. abhängig vom Grad der Behinderung
-
Nachhaltigkeit der Verbesserung
-
Zufriedenheit mit der erreichten beruflichen Situation
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Originalität und Kreativität der Umsetzung
-
Grad des Engagements der Unterstützer im Unternehmen
-
Beispielcharakter und Übertragbarkeit
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Akzeptanz im Unternehmen
-
Partnerschaftliche Zusammenarbeit
Preisverleihung
Der RheumaPreis wird einmal jährlich in Form einer symbolischen Trophäe, Urkunde und eines Preisgelds - vergeben. Ein weiterer Preis geht an einen Arbeitgeber in Form eines Signets (Plakette, digitales Logo) sowie eine Urkunde. Der RheumaPreis zeichnet Personen und Unternehmen mit Vorbildcharakter im Sinne der Zielsetzung des Preises aus. Ort und Zeit der Preisverleihung werden rechtzeitig bekannt gegeben. Das Preisgeld in Höhe von jeweils 3.000 Euro ist nicht zweckgebunden. Die Prämierung eines Preisträgers setzt voraus, dass dieser an der Preisverleihung teilnimmt.
Förderer der Auszeichnung
Das Preisgeld und das Sponsoring für die Initiative RheumaPreis wird von Unternehmen der Pharma-Industrie getragen: AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG, Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG (BI) und Lilly Deutschland GmbH. Die Unternehmen sind im Bereich der Rheumatologie tätig und stellen innovative Medikamente zur Behandlung rheumatischer Erkrankungen her. An der Auswahl der Preisträger sind die Förderer nicht beteiligt. Jeder Förderer schließt einen Vertrag mit der Rheumaakademie. Die Rheumaakademie verantwortet die gesamte Organisation in enger Abstimmung mit den Partnerorganisationen und führt die Verleihung des Preises durch.
Aufgaben der Partner der Initiative
Die Partner der Initiative planen in Zusammenarbeit mit der Rheumaakademie in halbjährlich stattfindenden Meetings die Aktivitäten der Initiative RheumaPreis.
Die Partner der Initiative tragen mit Aktivitäten im Rahmen ihrer Organisationen und mit Öffentlichkeitsarbeit dazu bei, die Idee des RheumaPreises voranzubringen und ihn weiter bekannt zu machen.
Die Partner informieren ihre Mitglieder, Rheumapatienten, Ärzte, Therapeuten, medizinisches Fachpersonal, Arbeitgeber, Medien und weitere relevante Gruppen über den RheumaPreis und machen potenzielle Bewerber auf den RheumaPreis aufmerksam. Zu diesem Zweck erhalten alle Partner der Initiative von der Rheumaakademie eine gewünschte Anzahl von RheumaPreis-Postern und -Flyern sowie Pressetexte und -fotos. Die Partner dürfen die Materialienauf folgende Weise einsetzen:
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Information über den RheumaPreis auf der Website und in den Social Media der Partner
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Veröffentlichungen in der Mitgliederzeitschrift, in Newslettern und anderen Medien
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Auslegen der Flyer und Poster auf Veranstaltungen der Partner, bei Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit, bei Medienveranstaltungen, bei Tagungen und Kongressen sowie bei Veranstaltungen, an denen sich die Partner beteiligen
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Versand bzw. Abgabe der Flyer und Poster an Mitglieder der Partner-Organisationen, Vertreter und Mitarbeiter der fördernden Partner, Ärzte, Arbeitgeber, Pflegepersonal, Rheumapatienten, interessierte Medien oder Personen, die diese Materialien an potenzielle Bewerber weiterreichen möchten
Verwendung von Logos:
Die Rheumaakademie stellt allen Partnern eine druckfähige Datei des RheumaPreis-Logos zur Verfügung. Dieses kann im Kontext mit dem RheumaPreis, also für Aktivitäten und Materialien zur Bekanntmachung der Initiative RheumaPreis und der Auszeichnung, eingesetzt werden. Die Logos der Partner erscheinen wenn möglich auf den Materialien zum RheumaPreis (Brief- und Pressepapier, Flyer, Poster, Dekoration bei der Preisverleihung, Website (www.rheumapreis.de etc.), jedoch nur im Zusammenhang mit dem RheumaPreis und in unmittelbarer Nähe des RheumaPreis-Logos.
Berlin, im Mai 2020 (letzte Aktualisierung des Statuts)
Berlin, im April 2022 (letzte Aktualisierung der fördernden Partner)
*Die Verwendung der männlichen Form schließt weibliche Personen jeweils mit ein.