Das Recht gesundheitlich beeinträchtigter Menschen auf berufliche Teilhabe ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) geregelt und festgeschrieben. Wer seine bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann oder aufgrund einer Behinderung oder drohenden Behinderung Unterstützung beim Einstieg in das Berufsleben benötigt, hat demnach Anspruch auf Leistungen, die die Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer sichern sollen.
Welche Leistungen gibt es?
Die Leistungen decken ein breites Spektrum möglicher Maßnahmen ab. Gefördert werden Hilfen, die dem Erhalt oder dem Erlangen eines Arbeitsplatzes dienen, wie
- technische Hilfsmittel
- Mobilitätshilfen
- Kraftfahrzeughilfe
- Arbeitsassistenz
Auch berufliche Bildungsmaßnahmen wie Ausbildung, Weiterbildung oder Umschulung, die die weitere Teilhabe am Arbeitsleben sichern, werden gesetzlich gefördert.
Darüber hinaus gibt es auch Leistungen, die sich an Arbeitgeber richten, die Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung ausbilden oder einstellen. Neben Zuschüssen für die betriebliche Aus- und Weiterbildung werden auch Probebeschäftigung, Eingliederung und Arbeitshilfen finanziell unterstützt.
Eine besondere Form der Leistungsgewährung ist das persönliche Budget. Seine Höhe wird nach dem individuell festgestellten Bedarf ermittelt. Das Persönliche Budget erlaubt es dem Antragsteller, notwendige Hilfen und Maßnahmen selbstständig zu organisieren und zu finanzieren.
Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit kann durch einen Gründungszuschuss unterstützt werden.
Wo kann man den Antrag stellen?
In der Regel muss der Antrag für die entsprechenden Leistungen vom Arbeitnehmer gestellt werden - und zwar bevor die betreffenden Kosten entstehen. Voraussetzung für die Bewilligung der Hilfen ist eine Gefährdung oder Verminderung der Erwerbsfähigkeit und eine günstige Aussicht, durch die beantragte Maßnahme die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Als Leistungsträgerin ist grundsätzlich die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Je nach Ursache der Behinderung und bisherigen Rentenversicherungszeiten können aber auch andere Rehabilitationsträger wie gesetzliche Unfall- oder Rentenversicherungen zuständig sein. Auf jeden Fall aber kann der Antrag (und alle diesbezüglichen Fragen) bei der für den jeweiligen Wohnort zuständigen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden; nach Prüfung der Zuständigkeit wird der Antrag dann unter Umständen weitergeleitet, der Antragsteller wird hierüber informiert.
Weitere Ansprüche
Schwerbehinderte (Behinderungsgrad ab 50 Prozent) oder gleichgestellte (Behinderungsgrad zwischen 30 und 50 Prozent) Arbeitnehmer haben je nach Art ihrer Behinderung Anspruch auf Nachteilsausgleiche: Sie stehen unter einem besonderen Kündigungsschutz und können u.a. steuerliche Erleichterungen erhalten. Schwerbehinderte haben auch Anspruch auf Zusatzurlaub.
Arbeitnehmer mit oder ohne anerkannten Behinderungsgrad haben Anspruch auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement, wenn sie innerhalb von 12 Monaten mindestens sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Im Gespräch mit dem Arbeitgeber, nach Möglichkeit auch mit Betriebsarzt und/oder Behindertenvertretung werden dann Möglichkeiten für eine dauerhafte und einschränkungsgerechte Beschäftigung gesucht. Auch hierfür stehen Fördermittel zur Verfügung.
Nützliche Weblinks:
- SGB IX im Wortlaut: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/49.html
- Bundesagentur für Arbeit: Allgemeine Informationen & Beratungsangebot zum Thema Arbeiten mit Behinderung:
https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen
- Integrationsämter: Leistungen und Beratungsangebot des RheumaPreis-Partners:
https://www.integrationsaemter.de/Leistungen/498c214/index.html
- für Arbeitgeber: Bundesagentur für Arbeit, Möglichkeiten der Förderung von Menschen mit Behinderung:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-menschen-mit-behinderungen
- Wegweiser Arbeitsfähigkeit der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie http://www.wegweiser-arbeitsfaehigkeit.de/ww/
Lesenswert:
Interview "Gehen Sie in die Offensive!": https://www.integrationsaemter.de/ZB-1-2020/896c11653i2p62/index.html
Rheuma: Aufklären ist das A und O: https://www.integrationsaemter.de/ZB-1-2020/896c11653i1p/index.html