Tipps für Arbeitnehmer

Berufswahl und Umschulung: Wenn die Krankheit zum Umdenken zwingt

 

Dank neuartiger Therapien sind rheumatische Erkrankungen heute meist gut beherrschbar und schränken die Betroffenen längst nicht mehr so stark ein wie noch vor einigen Jahrzehnten. Viele Berufe sind daher auch für Patienten mit Rheuma gut zu bewältigen. Tätigkeiten, die mit starken körperlichen Belastungen wie schwerem Tragen oder Heben, Vibrationen oder häufigem Aufenthalt in Nässe und Kälte verbunden sind, können die rheumatischen Beschwerden jedoch verschlimmern und bieten dann auf Dauer keine berufliche Perspektive.

Ärztlicher Rat ist sinnvoll

Jugendliche oder junge Erwachsene, die ihre Ausbildung oder ihr Studium zum Zeitpunkt der Diagnose noch vor sich haben, sollten ihre Berufswahl auch mit dem behandelnden Rheumatologen besprechen. Wer bereits fest im Berufsleben steht, kann zunächst abklären, ob die körperlichen Anforderungen durch technische Hilfsmittel so weit reduziert werden können, dass die Tätigkeit beibehalten werden kann. Auch hierfür sind Gespräche mit dem behandelnden Arzt (und evtl. dem Betriebsarzt) oder Ergotherapeuten sinnvoll, um die geeigneten Mittel zu wählen und die Erfolgschancen vorab einzuschätzen.

Manchmal muss gewechselt werden

Nicht in jedem Berufsfeld ist es möglich, mit krankheitsbedingten Einschränkungen weiterzuarbeiten. Wer etwa einen körperlich fordernden handwerklichen Beruf ausübt oder als Notfallsanitäter punktgenau einsatzbereit sein muss, wird nach der Rheuma-Diagnose vermutlich umdenken müssen. In größeren Firmen gelingt es häufig, innerhalb des Betriebes auf einen körperlich weniger belastenden Arbeitsplatz zu wechseln. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber wichtig: Hierfür erforderliche Weiterbildungen – etwa im administrativen Bereich – oder die Schaffung eines Büroarbeitsplatzes werden auf Antrag finanziell unterstützt.

Oder etwas ganz Neues?

Während eine Weiterbildung auf den bisherigen Kenntnissen und Erfahrungen aufbaut, kann über eine Umschulung auch ein völlig neuer beruflicher Weg eingeschlagen werden. Sich auf ein neues Tätigkeitsfeld einzulassen, ist -– gerade angesichts gesundheitlicher Probleme – sicherlich eine Herausforderung. Vor allem aber ist es eine Chance, in einem krankheitsgerechten Umfeld noch einmal neu zu starten!

Berufliche Bildungsmaßnahmen wie Ausbildung, Weiterbildung oder Umschulung, die die Teilhabe kranker oder behinderter Menschen am Arbeitsleben sichern, werden gesetzlich gefördert (Link: Rechtliches). In der Regel muss der Arbeitnehmer den Antrag für die entsprechende Bildungsmaßnahme selbst beim jeweiligen Reha-Träger stellen – etwa bei der Rentenversicherung, der Krankenkasse oder der Bundesagentur für Arbeit.